Behandlungspflege

Grussendorf ambulante Krankenpflege

Behandlungspflege nach SGB V in Holzminden und in der Umgebung

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege- oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.

Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten

  • Injektionen

  • Wundversorgung und Verbandswechsel

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Stomaversorgung

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