Beratungsbesuche

Grussendorf ambulante Krankenpflege

Beratungsbesuche nach 5 37.3 in Holzminden und in der Umgebung

Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieser auch verpflichtend. Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten.

In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation zum einen ganz allgemein eingeschätzt: Der Pflegeberater soll beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Hält der Berater die Situation für nicht gesichert, muss er dies begründen. Er kann außerdem Maßnahmen empfehlen, die die häusliche Situation verbessern.

Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:

  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
  • Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI

Die Vergütungshöhe für eine Pflegeberatung wird zwischen den Pflegekassen und den Bundesländern vereinbart. Der Stundenlohn liegt zwischen ca. 30 und 80 Euro. Für den Versicherten ist das aber letztlich egal: Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt nämlich die Pflegekasse. Das bedeutet, dass pflegebedürftige Personen nichts für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI zahlen und auch nicht in Vorkasse treten müssen.

Sie haben Interesse oder möchten sich näher informieren?